Wir vom Pflegedienst pro AMBULANT GmbH bieten Ihnen fachlich kompetente Pflege, eine optimale Versorgung und Betreuung in Ihren eigenen vier Wänden sowie Professionalität und Service auf höchstem Niveau. Bei Bedarf auch 24h am Tag, körperlich wie mental. Die Maxime ist Menschlichkeit, denn auch im hohen Alter soll sich jeder Tag lebenswert gestalten. Unser Kundenstamm erstreckt sich auf das gesamte Gebiet Augsburg und Umgebung.
Zu unserem Betreuungsspektrum zählen alle Pflege- und Betreuungsleistungen nach dem SGB V, XI und XII, und Leistungen nach § 45 b.
Es bestehen Zulassungen sowie Versorgungs- und Vergütungsverträge mit allen Pflegekassen (SGB XI), Krankenkassen (SGB V) und den Sozialhilfeträgern der Stadt Augsburg.
Wir sorgen dafür, dass Sie auch zu Hause eine optimale und fürsorgliche Betreuung erhalten. Damit Sie sich wohlfühlen, bieten wir Ihnen individuell auf Sie abgestimmte Serviceleistungen und garantieren Ihnen eine zuverlässige und kompetente Versorgung. Unsere freundlichen, speziell geschulten und examinierten Fachkräfte versorgen Sie rund um die Uhr.
Wir bieten pflegebedürftigen Menschen in ihrer vertrauten Umgebung qualifizierte und kompetente Pflege, die an den Wünschen des Einzelnen ausgerichtet ist. Mit Einfühlungsvermögen und einer individuellen Pflegeplanung unterstützen wir Sie und Ihre Familienangehörigen in Ihrem eigenen Zuhause.
Unser Pflegekonzept (in Anlehnung an Krohwinkel) verbindet die individuelle Pflege, die sich an Ihren Bedürfnissen und Ihrem persönlichen Umfeld orientiert.
Grundpflege
Körperpflege, betten, lagern, ankleiden, mobilisieren
Behandlungspflege
Verbände, Injektionen, Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen, Drainagen, Katheterversorgung, Stoma-Pflege
Betreuungsleistung
Begleitung zu Ärzten und Behörden, Begleitung zu Freizeitangeboten, Spiele und Gespräche zu Hause, gemeinsame Gestaltung des Tages
Überleitungspflege
Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation unterstützen wir Sie beim Wechsel nach Hause und pflegen Sie – auch für einen begrenzten Zeitraum.
Pflegepflichteinsätze
Pflegende Angehörige erhalten von uns die notwendigen Nachweise entsprechend § 37, 3 SGB XI.
Verhinderungspflege
In Krankheits-/Urlaubszeiten vertreten wir Ihre pflegenden Angehörigen – auch stundenweise.
24-Stunden-Erreichbarkeit
Rund um die Uhr sind wir für unsere Patientinnen und Patienten da.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Wir kümmern uns auch um Ihren Haushalt, wenn Sie es nicht mehr können.
Beratung
Wir beraten Sie in allen Fragen der Pflege (zum Beispiel Wohnumfeldanpassung, Hilfsmittelversorgung) und leiten pflegende Angehörige an.
Zusatzleistungen
Schmerztherapeutische und palliativmedizinische Hilfen Kranken - und Behindertentransporte Fußpflege und Frisurdienste
Pflegebedürftig (gemäß § 14 des Sozialgesetzbuches XI), im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe anderer bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mindestens auf der in §15 festgelegten Schwere bestehen.
In der ambulanten Pflege werden alle Pflegeleistungen zu Hause in der gewohnten Umgebung erbracht. Die Pflegeleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) XI und XII geregelt. Die häusliche Pflege hat Vorrang vor der stationären Pflege. Häusliche Pflege kann von einem Pflegedienst, von Familienangehörigen, Freuden oder Nachbarn geleistet werden.
Am 01. Januar 2017 trat das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) in Kraft. Der Schwerpunkt des PSG II liegt in der Umsetzung des lang erwarteten neuen Begutachtungsverfahrens und auf den neuen Pflegegraden. Statt der bisherigen drei Pflegestufen wird es fünf neue Pflegegrade geben, die eine gerechtere, individuellere Begutachtung und Einstufung der Pflegebedürftigen ermöglicht. Bei der Begutachtung der Pflegebedürftigen werden künftig neben körperlichen Einschränkungen insbesondere Einschränkungen in der Alltagskompetenz berücksichtigt.
Das entscheidende Kriterium ist der Grad der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit gehört der Pflegebedürftige einer der fünf Pflegegrade an:
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Selbstverständlich können Sie die ambulante Pflege eines Pflegedienstes auch dann in Anspruch nehmen, wenn Sie keinen oder noch keinen Pflegegrad haben. Für die erbrachten Leistungen erhalten Sie am Ende eines Abrechnungszeitraums eine Rechnung. Welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen, legen wir mit Ihnen in einem ausführlichen Gespräch fest.
Sie sind:
Sind Sie Teamorientiert? Leistungsorientiert? Flexibel? Zuverlässig? Bereit im Schichtdienst zu arbeiten und im Besitz eines Führerscheins Klasse B? Dann freuen wir uns auf Ihre Initiativbewerbung!
Bitte füllen Sie das u.a. Formular vollständig aus (* sind Pflichtfelder) und senden uns Ihre Bewerbungsunterlagen per Post oder auch per email: info@proambulant.de
Bei Fragen nehmen Sie den Kontakt unter der Telefonnummer: 0821 / 34 74 76 74 auf.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften, kurz WG genannt, sind eine Wohn- und Betreuungsmöglichkeit für pflegebedürftige Menschen, die sich nicht mehr alleine versorgen können. Es handelt sich um eine familiäre Wohn- und Lebensgemeinschaft für sieben bis maximal zehn Personen.
In der WG gibt es Einzelzimmer und gemeinschaftlich genutzte Flächen, wie zum Beispiel eine gemeinsame Wohnküche und ein gemütliches Wohnzimmer. Jedes Mitglied gestaltet seinen privaten Wohnbereich selbst und bringt eigene Möbel mit. So entsteht Wohnlichkeit und Vertrautheit.
Unabhängig vom Mietvertrag schließt jedes WG-Mitglied einen individuellen Pflegevertrag mit einem ambulanten Pflegedienst ab. Dieser Pflegedienst wird von allen Mietern gemeinsam ausgewählt und übernimmt rund - um – die Uhr die pflegerische und hauswirtschaftliche Betreuung.
Die Mietergemeinschaft bzw. deren Interessensvertreter vereinbaren schriftlich miteinander, wie der WG-Alltag und das Zusammenwirken mit dem Vermieter und Pflegedienst gestaltet wird.
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